Einige Übersetzungen von juristischen oder amtlichen Dokumenten (z.B. Kaufverträge, Urkunden oder Zeugnisse) müssen vom Übersetzer beglaubigt werden. Es werden unterschiedliche Vorlagen beglaubigt - ein Original, eine beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie.
Nur in Deutschland beeidigte und bestellte Übersetzer dürfen in Deutschland beglaubigen. Sie werden vom Landgericht auf Ihre Qualifikation hin geprüft und anschließend vereidigt. Die Übersetzungen dürfen nur für die Sprachkombination beglaubigt werden, für die die Übersetzer zugelassen sind.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen diesen Service an.
In der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank von Landesjustizverwaltungen finden Sie die zugelassenen Übersetzer:
http://www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp